Das gilt für Azubis und Arbeitnehmer

Neue mindestlöhne 2024

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der jetzt bei 12,41 statt 12 Euro liegt, wurden mit Jahresbeginn die Branchenmindestlöhne in insgesamt sechs Gewerken angehoben. Das betrifft auch die Mindestausbildungsvergütung. Doch was müssen Betriebe ihren Azubis 2024 konkret zahlen? Und was ändert sich für Beschäftigte der betreffenden Gewerke?

Die sogenannte Mindestausbildungsvergütung gilt seit dem 1. Januar 2024 und wird vom Bundesbildungsministerium im Bundesgesetzblatt festgeschrieben. Die Vergütungen entsprechen der gesetzlich bindenden Lohnuntergrenze, die jedoch nur für Ausbildungsbetriebe gilt, die keiner Tarifbindung unterliegen. Für alle anderen gilt: Tarifverträge haben immer Vorrang vor dem Azubi-Mindestlohn. Verglichen mit dem Vorjahr entspricht dieser im Übrigen einer monatlichen Erhöhung von 41 Euro pro Monat und Lehrling.

Das zahlen Betriebe ihren Azubis

  • 1. Lehrjahr: 649 Euro
  • 2. Lehrjahr: 766 Euro
  • 3. Lehrjahr: 876 Euro
  • 4. Lehrjahr: 909 Euro

Der neue Branchenmindestlohn gilt für diese 6 Gewerke

Abweichend vom Mindestlohn, der zum 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht wurde, gilt der Branchenmindestlohn für folgende Gewerke:

  • Dachdeckerhandwerk
  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Gebäudereiniger-Handwerk
  • Gerüstbauerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Schornsteinfegerhandwerk

>>Schon gewusst?

Für das Bauhauptgewerbe existiert kein Branchenmindestlohn-Tarifvertrag. Ein entsprechendes Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn endete 2022 mit einem Schlichterspruch, der allerdings von den Arbeitgeberverbänden des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDI) abgelehnt wurde.

Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk

  • Es gibt insgesamt zwei gültige Lohnuntergrenzen, der Mindestlohn 1 bezieht sich auf ungelernte Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf eine Vergütung von 13,90 Euro/Stunde haben, 2025 steigt dieser um weitere 45 Cent.
  • Für gelernte Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn 2, der 2024 um 80 Cent auf 15,60 Euro pro Stunde angestiegen ist und 2025 auf 16 Euro erhöht wird.
  • Laut Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ist die Vergütung für Mitarbeiter zu leisten, die „überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen“, beispielsweise Beschäftigte mit einem Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmer- oder Klempnerhandwerk.

Lohnuntergrenzen im Maler- und Lackiererhandwerk

  • Auch dieses Gewerk kennt zwei bundesweit einheitliche Lohnuntergrenzen. Der Lohngruppe 1 werden ungelernte Arbeitnehmer zugeordnet, die derzeit 12,50 Euro pro Stunde erhalten müssen, für gelernte Arbeitnehmer der Lohngruppe 2 gelten 14,50 Euro.
  • Für beide Lohngruppen werden die Mindestlöhne zum 1. April 2024 um jeweils 50 Cent auf 13 Euro sowie 15 Euro pro Stunde angehoben

Lohnuntergrenzen der Lohngruppe 1 und 6 im Gebäudereiniger-Handwerk

  • Für die Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltungsreinigungsarbeiten) gilt seit 1. Januar 2024 ein Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde.
  • Für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung gilt die Lohngruppe 6, deren Lohnuntergrenze auf 16,70 Euro pro Stunde angehoben wurde.

Lohnuntergrenzen im Gerüstbauerhandwerk

  • Für dieses Gewerk gilt bereits seit dem 1. Dezember 2023 ein erhöhter Stundensatz von mindestens 13,60 Euro. Zum 1. Oktober 2024 wird dieser auf 13,95 Euro angehoben.

Lohnuntergrenzen im Elektrohandwerk

  • Das Mindestentgelt pro Stunde beträgt aktuell 13,95 Euro, ein Plus von 55 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Der Satz ist bis zum 31. Dezember 2024 festgelegt, einen Ausblick auf 2025 gibt es noch nicht.

Lohnuntergrenzen im Schornsteinfegerhandwerk

  • Für dieses Gewerk wurden die Lohnuntergrenzen um 30 Cent auf bundesweit 14,50 Euro pro Stunde angehoben.

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